1. Das Grundgesetz wurde über 250mal geändert. Das bedeutet, dass jeder Artikel mindestens zweimal geändert wurde. Die meisten Änderungen dienen nicht dem Gemeinwohl.
2. Es gibt keine Volksabstimmungen auf Bundesebene,
wo die wichtigsten Entscheidungen fallen. Das Volk hat bei Sachentscheidungen kein Mitspracherecht.
3. Es gibt keine Gewaltentrennung.
Dafür gibt es Gewaltenverflechtung. Die Regierungsmitglieder sitzen auch als Abgeordnete im Bundestag und dürfen auch abstimmen, obwohl der Bundestag die Regierungsmitglieder kontrollieren sollte. Noch dazu haften die Entscheidungsträger nicht für die Schäden, die sie verursachen.
4. Wir haben keine unabhängige Justiz.
In Deutschland ist die Judikative ein rückständiger Sonderling, denn der Justizminister steht an der Spitze der Rechtsprechung und er ist Mitglied der Exekutive. Die Staatsanwälte sind sogar weisungsgebunden. Sie müssen die Weisungen von Behördenleiter, Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwalt und zum Schluss auch noch von Justizminister entgegennehmen. Der Generalbundesanwalt zählt zur Exekutive und ist kein Teil der rechtsprechenden Gewalt. Er kann jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden.
5. Im Grundgesetz fehlen sehr wichtige Grundrechte.
Der folgende Artikel zeigt einige davon: https://arbeitsunrecht.de/arbeitsrechte-die-blindstelle-im-grundgesetz/
Man müsste an dem Grundgesetz sehr viele Änderungen vornehmen, wenn man die vielen Mängel beseitigen will.
6. Außerdem ist das Volk nach der jetzigen Rechtslage nicht berechtigt, das Grundgesetz zu ändern
oder eine Revision des Grundgesetzes vorzunehmen (s. Artikel 79 Grundgesetz).
7. Das Volk kann nur etwas ganz Neues schaffen.
Das brauchen wir auch für eine lebenswerte Zukunft.
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Man kann Mitglied in der Verfassunggebenden Versammlung Deutschlands werden.
Team GemeinWohlLobby <kontakt@gemeinwohllobby.de>
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